Wie arbeitet ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 3. bis zum 21. Lebensjahr können in meiner Praxis eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Anspruch nehmen. Ab 16 Jahren können sie sich auch selbstständig an mich wenden.
Während der ersten Treffen (fünf probatorische Sitzungen) wird durch ausführliche Gespräche, Spiele, Diagnostik und Beobachtungen geklärt, ob eine Therapie notwendig ist und wie diese sinnvoll gestaltet werden sollte. Gemeinsam wird ein Behandlungsplan erstellt und besprochen.
Kinder bringen ihre Probleme vor allem im freien Spiel mit dem Therapeuten zum Ausdruck, während Jugendliche eher darüber sprechen können, was sie beschäftigt und belastet. Durch erlebte Erfahrungen, individuelle seelische Niederschläge und innere Konflikte kann die Entwicklung des Empfindens, des Selbst und der Persönlichkeit des Kindes/ Jugendlichen gestört werden. Manchmal sind es auch Erfahrungen die bisher noch keinen Weg zur Sprache gefunden haben und im bloßen Erleben ein sprachloses seelisches Leiden erzeugen.
In der therapeutischen Beziehung wird diesem Erleben ein sicherer Raum gegeben. Gemeinsam wird eine behutsame und verarbeitende Sprache bzw. auch Spiel dafür entwickelt und Ressourcen aktiviert. In kreativ- therapeutischen Prozessen stellen, neben dem Spielen, dem Malen, dem skulpturellen Gestalten und den Rollenpielen, auch Träume einen wichtigen vertieften Zugang zur inneren Welt und zu möglichen Verständnis- und Lösungswegen dar.
In die Behandlung werden neben dem Kind/ Jugendlichen meist auch dessen Eltern oder andere Familienmitglieder als wichtigste Bezugspersonen durch regelmäßige Gespräche miteinbezogen. Diese kontinuierliche Zusammenarbeit ist wichtig für eine erfolgreiche Entwicklung. Bei Jugendlichen die ihre Loslösung und Autonomieentwicklung im Rahmen der Therapie fokussieren, können auch Einzelbehandlungen ohne Miteinbezug der Eltern unterstützend und angemessen sein.
Das Ziel der Therapie ist es, die unbewussten seelischen Probleme des Kindes/ Jugendlichen, die sich in den Symptomen ausdrücken, zu erarbeiten, zu verstehen, gemeinsam zu bewältigen und neue Möglichkeitsräume im „Hier und Jetzt“ zu entwickeln. Diese Probleme und Konflikte zeigen und wiederholen sich auch in den zwischenmenschlichen Beziehungen und werden somit im unmittelbaren Zusammensein mit dem Therapeuten deutlich. Deshalb ist es wichtig eine gemeinsame, vertrauensvolle, beständige und annehmende Atmosphäre zu gestalten.
Je nach individueller Notwendigkeit und Indikation finden die wöchentlichen therapeutischen Sitzungen in einem konstanten ein- oder zweistündigen Setting statt.
Es besteht Schweigepflicht, das heißt die Therapiestunden sind ein geschützer Raum. Die Inhalte, die in der Therapiesitzung zur Sprache und ins Spiel kommen, werden nicht weitergegeben. Die Inhalte der Eltern und Bezugspersonengespräche werden auch nicht an die Kinder und Jugendlichen weitergegeben, so dass ein abgegrenzter, freier und geschützter eigener therapeutischer Raum zur Veränderung und Offenheit entstehen kann.
Warum sollte ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut aufgesucht werden?
Die Kindheit und Jugend ist die Zeit der größten körperlichen und psychischen Entwicklung. In keinem anderen Lebensabschnitt wachsen, lernen und verändern wir uns schneller. Somit ist es verständlich und nachvollziehbar, wenn es Probleme im Leben eines Kindes/ Jugendlichen gibt, mit dem es/ er nicht alleine umgehen kann.
Wenn die Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen und das Familienleben nachhaltig belastet wird, merken die Eltern dies oft schnell. Aber auch sie stehen solchen Situationen teilweise hilflos und ohnmächtig gegenüber, weil sie zu stark involviert sind und/ oder schon alle ihre Möglichkeiten zu helfen ausgeschöpft haben. Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten bieten hier Hilfe. Ein frühzeitiger Kontakt kann oft verhindern, dass psychische oder psychosomatische Krankheiten enstehen.
Gründe psychotherapeutische Hilfe zu suchen sind z.B.:
In meiner Praxis gibt es folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:
Die Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen und je nach Vertragsbedingungen auch der privaten Krankenversicherungen, sowie der regionalen Beihilfestellen. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von den Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen.
Für Selbstzahler wird das Honorar individuell vereinbart.
Fortbildungen und Vorträge können bei mir angefragt werden.
Themenschwerpunkte: